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                                Aktuelle Themen (Chronologische Fortschreibung)

                             Aktualisierung des GEG für 2024

Im Oktober 2023 wurden das GEG aktualisiert. Änderungen erfolgten besonders im Zusammenhang mit dem Heizungstausch                                      

 Das neue GEG

Nach dem Bundestag hat am 3.Juli 2020 auch der Bundesrat den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Das GEG ist damit endgültig beschlossen und wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. November 2020 in Kraft treten.





Energieeffizienzlabel

Energieeffizienz-Label für neue und alte Heizungen
Neue Heizungen müssen in der EU seit dem 26. September 2015 ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz. Ab dem 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel dann auch für alte Heizgeräte.
Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure sowie Gebäudeenergieberater des Handwerks und EnEV-Aussteller (§ 21 EnEV) sind berechtigt, das Etikett anzubringen. Dies gilt jedoch zunächst nur für Heizgeräte die gasförmige und flüssige Brennstoffe nutzen und nur für Wärmeerzeuger bis einschließlich Baujahr 1986. Laut Gesetz werden bis 2024 alle Heizungen - nach Alter der Geräte gestaffelt - mit einem Label ausgestattet sein.
Die Klassen A bis G decken Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. In den Spitzenbereich A+ und A++ sind KWK-Anlagen, Wärmepumpen und andere erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas enthalten. Ökoheizungen nutzen Umweltwärme und sind deshalb beim primärenergetischen Vergleich vorne dabei.
2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt.

Aber: Die bessere Effizienzklasse einer Heizung bedeutet nicht automatisch eine Senkung der Betriebskosten. Denn welche Heizung die energie- bzw. kosteneffizienteste ist, hängt stark von den individuellen Begebenheiten des Gebäudes ab. So kann zum Beispiel eine Wärmepumpe trotz besserer Effizienznoten in einem ungedämmten Baubestand höhere Betriebs- und Investitionskosten verursachen als ein Gas- oder Holzheizkessel.
Die Beratung eines Fachmanns dazu ist auf jeden Fall sehr ratsam.


Neuer Anlauf für Steuerbonus:

Seit Mitte November 2014 wird ein Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des Bundesenergieministeriums diskutiert. Derzeit wird er zwischen den Bundesministerien abgestimmt und soll am 3. Dezember 2014 vom Bundeskabinett abgesegnet werden.

01. Mai 2014
Inkrafttreten der neuen EnEV 2014
Für Neubauten müssen höhere energetische Anforderungen erfüllt werden. Für den Gebäudebestand sind keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen. Allerdings bestehen Austauschpflichten für alte Öl- und Gaskessel sowie Dämmpflicht von obersten Geschossdecken.

Oktober 2013:

Bundesrat stimmt EnEV nur mit Auflagen zu.
Die Länder haben am 11.10.2013 im Bundesrat der Änderung der aktuellen EnEV nur mit zahlreichen Auflagen zugestimmt. Wenn die Bundesregierung sämtlichen Änderungen zustimmt, kann die neue EnEV in Kraft treten. Ist dies der Fall, dann sei aber frühestens Anfang 2014 mit der Einführung zu rechnen.

Juni 2013:
Hessen hat einen neuen Versuch gestartet, für ein „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ an Wohngebäuden und ein wesentlich einfacheren Gesetzvorschlag gemacht als der vom Dezember 2012. Er sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab, das durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen ist. Steuerpflichtige, die ihre Gebäude insbesondere zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einsetzen, sollen die Aufwendungen für die Maßnahmen über 10 Jahre abschreiben können. Für Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, ist vorgesehen, dass sie die Aufwendungen über den gleichen Zeitraum wie Sonderausgaben geltend machen können. Die Gesetzesvorlage soll in der 910. Plenarsitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung den Ausschüssen zugewiesen werden.

Mai 2013:
Die Bundesregierung fördert ab 1. Mai 2013 die Markteinführung von Batteriesystemen zur Solarstromspeicherung. Die Finanzierung des neuen Förderprogramms ist gesichert, wie vom Bundesumweltministerium bestätigt wurde. Künftig wird der Staat den Kauf neuer Energiespeicher für Solarstromanlagen mir bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung bezuschussen. Im ersten Jahr werden Fördermittel in einem Umfang von 25 Mio Euro bereitgestellt und von der kfw vergeben.

Januar 2013:

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Mittel für energetische Gebäudesanierung um 300 Millionen Euro auf 1,8 Milliarden Euro beschlossen. Der Start des Programms zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden kann noch im Januar 2013, nach Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, erfolgen. Mit 300 Millionen Euro pro Jahr wird die Bundesregierung ein neuen Zuschussprogramm auflegen. Die Bürger sollen direkt profitieren. Damit stehen ab 2013 zusätzlich zu den 1,5 Milliarden Euro weitere 300 Millionen Euro für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme zur Verfügung.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit einem 10%-Zuschuss (max. 5.000 Euro, bisher 3.750 Euro). Zudem sieht die Förderung für umfassende Sanierungen auf hohem Energieeffizienzniveau beim Effizienzhaus 55 25 % (max. 18.750 Euro) und Effizienzhaus 70 20 % (max. 15.000 Euro) vor

August 2012:

Ab dem 15. August 2012 gelten neue „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm bzw. MAP).
 Änderungen (Auszug):
>> Bei Solarkollektorflächen bis 40 m2 sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt.
>> Die Bonusförderung  wird ebenfalls ausgebaut
>> Die Innovationsförderung ist jetzt auch für Neubauten möglich
>> Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben.

Feb. 2012:
KFW baut Sanierungsförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist der Investitionszuschuss für private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten (als Alternative zum zinsverbilligten Kredit, aktuell mit einem Effektivzinssatz von 1 % in allen Laufzeiten) am 1. Januar 2012 auf bis zu 20 % der Investitionssumme (maximal 15.000 Euro) gestiegen.

Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

Neue Förderung für Mini-BHKWs ab April 2012
Ab dem 01. April 2012 gibt es eine neue Förderung für Mini – BHKWs in Bestandsgebäuden. Ansprechpartner ist das BAFA. Hier werden die Förderungen für Mini – KWK Anlagen bis zu einer Größe von 20kW elektrischer Leistung vergeben. Allerdings nur für kurze Zeit, denn das gesamte Fördervolumen beträgt nur 20 Mio. Euro. Die Förderhöhe schwankt dabei zwischen 1.500 Euro (für BHKWs mit einer elektrischen Leistung mit 1kW) und 3.450 Euro (für größere KWK Anlagen mit 19kW elektrischer Leistung). Damit können insgesamt zwischen ca. 5.800 bis 13.300 KWK förderfähige Anlagen gefördert werden.
Also, wer zuerst kommt, mahlt zuerst!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das BAFA wird die Liste der förderfähigen Anlagen erstmalig am 15. März 2012 veröffentlichen


Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen.
Zum 01.03.2011 ergeben sich Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen. Z.B. Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen. Somit kann eine Förderung für Fenstertausch oder Heizungstausch gewährt werden. Hierzu ist vorher ein Sachverständiger zu beteiligen.


Marktanreizprogramm seit dem 12. Juli 2010 wieder in Kraft.
Es gelten neue Förderkonditionen:
Z.B. keine Förderung mehr für
- Solarkollektoranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen
- Anlagen in Neubauten
Außerdem: Höhere Effizienzanforderungen für Wärmepumpen


  Berlin, 03.05.2010 Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative gestoppt.
Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.

Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.

Neue KfW-Förderstandards ab 1.10.2009 (8/2009)

Programmanpassungen an EnEV 2009.
Mit der vom Gesetzgeber beschlossenen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1.10.2009 ergeben sich strengere Anforderungen an die Energieeffizienz sowohl bei Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden als auch Neubauten.

Die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen werden daher an die EnEV 2009 angepasst. Die Struktur der Programme bleibt dabei sowohl mit dem Kriterium KfW-Effizienzhaus als auch bei den energetischen Anforderungen im Wesentlichen unverändert. Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen und die Förderintensität weitgehend gleich.

Mit der Einführung der Variante KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) steht im Programm Energieeffizient Sanieren eine noch attraktivere Finanzierungsmöglichkeit für besonders energieeffiziente Sanierungen zur Verfügung. Anfang 2010 wird im Programm Energieeffizient Bauen die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) eingeführt.

Anträge nach den aktuell gültigen Programmbedingungen auf Basis der EnEV 2007 können noch bis 31.12.2009 gestellt werden. Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) in der Sanierung und KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) im Neubau werden zeitlich befristet bis voraussichtlich 30.06.2010 angeboten.

EnEV 2009 kommt  (7/2009)

Derzeit gilt noch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Die neue, verschärfte EnEV2009 wird zum 01.10.2009 in Kraft treten. Mit der Einführung dieser Verordnung soll der Energiebedarf von Gebäuden - sowohl von Alt- als auch Neubauten - vergleichbar dargestellt werden. Eingebettet ist die Verordnung in das übergeordnete Ziel der Bundesregierung bis 2010 eine 25% CO2 Reduktion gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.

In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Welche Anforderungen für Ihr Bauvorhaben gilt können wir Ihnen sagen. Rufen Sie uns an.

Höhere Zuschüsse für Energiesparer (3/2009)
Ab 1. April 2009 strukturiert die kfw-Förderbank die Förderprogramme im Sektor Energiesparen, Bauen und Wohnen neu.
>> Die Programme „CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie „Ökologisch Bauen“ und „Wohnraum Modernisieren“ werden dann durch die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ (Neubau) und „Energieeffizient Sanieren“ (Bestandssanierung) ersetzt.

Verbesserte Förderung von Einzelmaßnahmen  (01/2009)
Die kfw hat die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren in 2009 ausgeweitet.  
Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“ werden seit Januar auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder der Austausch der alten Heizung gegen ein modernes Heizsystem aus Haushaltsmitteln des Bundes mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms „CO2-Gebäudesanierung“ möglich.

Wer jetzt z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert, die alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauscht oder eine kontrollierte Wohnungslüftung nachrüstet, kann einen Zuschuss von 5% der Investitionssumme, maximal 2500 Euro erhalten.
Gleichzeitig wurde der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5 % der Investitionssumme, max. 3750 Euro, erhöht.

BMWi: Mehr Geld für die Energieberatung   (12/2008)
Der Ende November vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2009 sieht eine deutliche Aufstockung der BMWi-Fördermittel für die Energieberatung vor.
Mit der Erhöhung der Fördermittel von 27 Mio. Euro in 2009 sollen insbesondere die Energieberatung der Verbraucherzentralen, die Energieberatung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) über den „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ und die „Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden“ gestärkt werden.

(August 2008)    Fördermittel aufgestockt                                                                                                         Die Bundesregierung hat aktuell (August 08) beschlossen, dass für das CO2-Gebäudesanierungs-programm zusätzlich nochmals 500 Mio Euro an Fördermittel bereitgestellt werden. Laut Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ist die Nachfrage nach Fördermitteln sehr viel höher als ursprünglich angenommen. Damit diese äußerst erfreuliche Entwicklung auch in der zweiten Jahreshälfte gesichert werden kann, werden nun zusätzlich 500 Mio. Euro für die Verbilligung von Kreditzinsen und für Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt.                                                                   Besonders steigende Energiepreise bewirkten, dass die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum energieeffizienten Bauen und Sanieren in den ersten sieben Monaten des Jahres 2008 überdurchschnittlich gut von den Investoren angenommen wurden. Bereits Ende Juli war das Ergebnis des Vorjahres erreicht und in einigen Bereichen sogar übertroffen. Damit waren allerdings auch die von der Bundesregierung auf Grundlage der Beschlüsse des Bundestages für 2008 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von rund 900 Mio. Euro ausgeschöpft. Die zusätzlichen Mittel sollen nach Auskunft des Ministeriums die Fortführung des Programms sichern.

(Juni 2008)  Bonus für Solar + Brennwertheizkessel verlängert.                                             Der Bonus von 750 Euro für die Errichtung von Solarthermieanlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung bei gleichzeitigem Austausch alter Öl- oder Gas-Heizkessel gegen einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertheizkessel wird bis Ende 2009 verlängert. Neu ist, dass künftig auch der Heizkesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird.

(17.12.07)  Förderungen werden erneut aufgebohrt!

Die Kfw hat angekündigt, dass ab 1.Februar 2008 die Konditionen für das Wohneigentumsprogramm noch attraktiver werden.

Zukünftig können Darlehensnehmer die Kredite mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren beantragen, bisher waren nur max. 30 Jahre möglich. Auch eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren ist nun möglich, bisher nur 5 oder 10 Jahre.

Das Programm ist mit anderen Programmen der Kfw kombinierbar, z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Das ist besonders interessant beim Erwerb von Altbauten, da hier sehr oft auch eine Modernisierung oder Sanierung erfolgt.

Die Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag. 

Auch das Marktanreizprogramm (MAP), die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt wird zum Jahresbeginn 2008 mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm stehen bis zu 350 Mio. Euro und damit deutlich mehr Mittel als in den Jahren zuvor zur Verfügung. Künftig werden auch Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu eingeführt wurden Zuschüsse für besonders effiziente Wärmepumpen. Achtung: Die Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft.

(01.12.07)  Filterpflicht für Kamin

Ein Kaminofen oder Kachelofen ist zum einen mal ein Accessoire in der Wohnung, das diese schöner macht. Gleichzeitig soll so ein Ofen aber auch eine Entlastung für den Geldbeutel sein, da man Heizkosten sparen kann. Diese Einsparung könnte sich für Millionen von Ofenbesitzern zukünftig buchstäblich in Rauch auflösen.

Im Rahmen der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung wurde eine Regelung erarbeitet die derzeit in der Ressortabstimmung ist, sagte lt. Münchner Merkur (26.11.07) ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Danach müssen diese Öfen mit einem Rußfilter nachgerüstet werden. Die Kosten einer Ofenumrüstung liegen voraussichtlich bei etwa 1200 Euro.  

Ob hiervon auch die Holzscheit- oder Pelletsöfen betroffen sind, die derzeit vom Staat gefördert werden, bleibt abzuwarten.

Gesundheitliche Gefahren durch Schimmel 

 Die niedrige innere Oberflächentemperatur im Bereich z.B. einer Ecke an der Aussenwand kann zu Tauwasserausfall führen. Tauwasser bildet sich dann, wenn warme, feuchte Luft auf eine kalte  Oberfläche trifft und dort unter den sogenannten Taupunkt abgekühlt wird. An den dann feuchten  Stellen sammelt sich Staub und bildet in Verbindung mit Tapetenkleister und/oder Anstrich einen idealen Nährboden für die Sporen von teils gesundheitsschädlichen Schimmelpilzen.

Es wird angenommen, dass grundsätzlich alle Schimmelpilze in der Lage sind, allergische Reaktionen bei dafür empfänglichen Personen auszulösen.

Es kommt dann zu allergischen Erscheinungen, bei denen eine ganze Kette von Reaktionen im Körper abläuft, an deren Ende die typischen Symptome allergischer Reaktionen, wie Schnupfen, Niesen, gerötete Augen, Hautausschlag etc. stehen. Die häufigsten bei Schimmelpilzbelastungen im Innenraum beschriebenen Symptome sind unspezifisch, so zum Beispiel Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen sowie Husten, Kopfweh oder Müdigkeit. Infektionen durch Schimmelpilze (Mykosen) kommen nur sehr selten und nur bei besonders empfänglichen, stark immungeschwächten Personen, kleinen Kindern oder älteren Menschen vor. Allergische und reizende Wirkungen können sowohl von lebenden als auch von abgestorbenen Schimmelpilzen ausgehen, während zur Auslösung von Infektionen nur lebende Schimmelpilze befähigt sind.

 

Schützen Sie Ihre Familie vor diesen Gefahren.

 Haben Sie erste Anzeichen oder bereits Schimmelbefall in der Wohnung, sprechen Sie mit uns.

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