Im Oktober 2023 wurden das GEG aktualisiert. Änderungen erfolgten besonders im Zusammenhang mit dem Heizungstausch Das neue GEG
Nach dem
Bundestag hat am 3.Juli 2020 auch der Bundesrat den Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Das GEG ist damit endgültig
beschlossen und wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. November 2020 in Kraft treten.
Energieeffizienzlabel
Energieeffizienz-Label für neue und alte Heizungen Neue
Heizungen müssen in der EU seit dem 26. September 2015 ein Energielabel tragen.
Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und
ihre Komponenten sind. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei
mangelnder Effizienz.
Ab dem 1.
Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel dann auch für alte Heizgeräte.
Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure sowie Gebäudeenergieberater des
Handwerks und EnEV-Aussteller (§ 21 EnEV) sind berechtigt, das Etikett
anzubringen. Dies gilt jedoch zunächst nur für Heizgeräte die gasförmige und
flüssige Brennstoffe nutzen und nur für Wärmeerzeuger bis einschließlich
Baujahr 1986. Laut Gesetz werden bis 2024 alle Heizungen - nach Alter der
Geräte gestaffelt - mit einem Label ausgestattet sein.
Die Klassen A bis G decken Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. In den
Spitzenbereich A+ und A++ sind KWK-Anlagen, Wärmepumpen und andere erneuerbare
Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas enthalten. Ökoheizungen nutzen
Umweltwärme und sind deshalb beim primärenergetischen Vergleich vorne dabei.
2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt.
Aber: Die
bessere Effizienzklasse einer Heizung bedeutet nicht automatisch eine Senkung
der Betriebskosten. Denn welche Heizung die energie- bzw. kosteneffizienteste
ist, hängt stark von den individuellen Begebenheiten des Gebäudes ab. So kann
zum Beispiel eine Wärmepumpe trotz besserer Effizienznoten in einem ungedämmten
Baubestand höhere Betriebs- und Investitionskosten verursachen als ein Gas-
oder Holzheizkessel. Die Beratung eines Fachmanns dazu ist auf jeden
Fall sehr ratsam.
Neuer Anlauf für Steuerbonus: Seit Mitte November 2014 wird ein Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz (NAPE) des Bundesenergieministeriums diskutiert. Derzeit wird
er zwischen den Bundesministerien abgestimmt und soll am 3. Dezember 2014 vom
Bundeskabinett abgesegnet werden.
01. Mai 2014 Inkrafttreten der neuen EnEV 2014 Für Neubauten müssen höhere energetische Anforderungen erfüllt werden. Für den Gebäudebestand sind keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen. Allerdings bestehen Austauschpflichten für alte Öl- und Gaskessel sowie Dämmpflicht von obersten Geschossdecken. Oktober 2013: Bundesrat stimmt EnEV nur mit Auflagen zu.
Die Länder haben am
11.10.2013 im Bundesrat der Änderung der aktuellen EnEV nur mit zahlreichen
Auflagen zugestimmt. Wenn die Bundesregierung sämtlichen Änderungen zustimmt,
kann die neue EnEV in Kraft treten. Ist dies der Fall, dann sei aber frühestens
Anfang 2014 mit der Einführung zu rechnen.
Juni 2013: Hessen hat einen neuen Versuch gestartet, für ein
„Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ an
Wohngebäuden und ein wesentlich einfacheren Gesetzvorschlag gemacht als der vom
Dezember 2012. Er sieht eine steuerliche Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Die
Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen
ab, das durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen ist. Steuerpflichtige,
die ihre Gebäude insbesondere zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung einsetzen, sollen die Aufwendungen für die Maßnahmen über 10 Jahre
abschreiben können. Für Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, ist
vorgesehen, dass sie die Aufwendungen über den gleichen Zeitraum wie
Sonderausgaben geltend machen können.
Die Gesetzesvorlage soll in
der 910. Plenarsitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 vorgestellt und
anschließend zur weiteren Beratung den Ausschüssen zugewiesen werden.
Mai 2013: Die Bundesregierung fördert ab 1. Mai 2013 die Markteinführung von Batteriesystemen zur Solarstromspeicherung. Die Finanzierung des neuen Förderprogramms ist gesichert, wie vom Bundesumweltministerium bestätigt wurde. Künftig wird der Staat den Kauf neuer Energiespeicher für Solarstromanlagen mir bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung bezuschussen. Im ersten Jahr werden Fördermittel in einem Umfang von 25 Mio Euro bereitgestellt und von der kfw vergeben. Januar 2013: Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Mittel für energetische
Gebäudesanierung um 300 Millionen Euro auf 1,8 Milliarden Euro beschlossen. Der
Start des Programms zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
kann noch im Januar 2013, nach Schaffung der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen, erfolgen. Mit 300 Millionen Euro pro Jahr wird die
Bundesregierung ein neuen Zuschussprogramm auflegen. Die Bürger sollen direkt
profitieren. Damit stehen ab 2013 zusätzlich zu den 1,5 Milliarden Euro weitere
300 Millionen Euro für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme zur Verfügung.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit einem 10%-Zuschuss
(max. 5.000 Euro, bisher 3.750 Euro). Zudem sieht die Förderung für umfassende
Sanierungen auf hohem Energieeffizienzniveau beim Effizienzhaus 55 25 % (max.
18.750 Euro) und Effizienzhaus 70 20 % (max. 15.000 Euro) vor
August 2012: Ab dem 15. August 2012 gelten neue „Richtlinien zur
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“
(Marktanreizprogramm bzw. MAP). Änderungen (Auszug):
>> Bei Solarkollektorflächen bis 40 m2 sowie
Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue
Mindestförderbeträge eingeführt.
>> Die Bonusförderung
wird ebenfalls ausgebaut
>> Die Innovationsförderung ist jetzt auch für Neubauten
möglich
>> Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur
Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 % der
Nettoinvestitionskosten angehoben.
Feb. 2012: KFW baut Sanierungsförderung aus
Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für
Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der
Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen
Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000
Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist
der Investitionszuschuss für private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten (als
Alternative zum zinsverbilligten Kredit, aktuell mit einem Effektivzinssatz von
1 % in allen Laufzeiten) am 1. Januar 2012 auf bis zu 20 % der
Investitionssumme (maximal 15.000 Euro) gestiegen.
Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden
Heizungsanlagen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ auch als Einzelmaßnahme
gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die
Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender
Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.
Neue Förderung für Mini-BHKWs ab April 2012
Ab dem 01. April 2012 gibt es eine neue Förderung
für Mini – BHKWs in Bestandsgebäuden. Ansprechpartner ist das BAFA. Hier werden
die Förderungen für Mini – KWK Anlagen bis zu einer Größe von 20kW elektrischer
Leistung vergeben. Allerdings nur für kurze Zeit, denn das gesamte
Fördervolumen beträgt nur
20 Mio. Euro. Die Förderhöhe schwankt dabei zwischen 1.500
Euro (für BHKWs mit einer elektrischen Leistung mit 1kW) und 3.450 Euro (für
größere KWK Anlagen mit 19kW elektrischer Leistung). Damit können insgesamt
zwischen ca. 5.800 bis 13.300 KWK förderfähige Anlagen gefördert werden.
Also, wer zuerst kommt, mahlt zuerst!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das BAFA wird die Liste der förderfähigen Anlagen
erstmalig am 15. März 2012 veröffentlichen
Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen. Zum 01.03.2011 ergeben sich Änderungen in den
Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie in allen
wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen. Z.B. Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen. Somit kann eine Förderung für Fenstertausch oder Heizungstausch gewährt werden. Hierzu ist vorher ein Sachverständiger zu beteiligen.
Marktanreizprogramm seit dem 12.
Juli 2010 wieder in Kraft. Es gelten neue Förderkonditionen: Z.B. keine
Förderung mehr für
- Solarkollektoranlagen,
die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen
- Anlagen in
Neubauten
Außerdem: Höhere
Effizienzanforderungen für Wärmepumpen
Berlin, 03.05.2010
Marktanreizprogramm
und Vorhaben der Klimaschutzinitiative gestoppt. Der
Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte
Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen.
Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine
Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim
Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den
Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.
Die
Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren,
Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das
Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert,
sind davon betroffen.
Konkret
bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und
Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den
Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur
Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher
auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch
Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das
Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das
Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar
rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das
Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend
heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht
bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von
kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter
der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar
sind.
Neue KfW-Förderstandards ab 1.10.2009 (8/2009)
Programmanpassungen an EnEV 2009. Mit der vom Gesetzgeber beschlossenen Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1.10.2009 ergeben sich strengere Anforderungen an die Energieeffizienz sowohl bei Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden als auch Neubauten.
Die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen werden daher an die EnEV 2009 angepasst. Die Struktur der Programme bleibt dabei sowohl mit dem Kriterium KfW-Effizienzhaus als auch bei den energetischen Anforderungen im Wesentlichen unverändert. Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen und die Förderintensität weitgehend gleich.
Mit der Einführung der Variante KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) steht im Programm Energieeffizient Sanieren eine noch attraktivere Finanzierungsmöglichkeit für besonders energieeffiziente Sanierungen zur Verfügung. Anfang 2010 wird im Programm Energieeffizient Bauen die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) eingeführt.
Anträge nach den aktuell gültigen Programmbedingungen auf Basis der EnEV 2007 können noch bis 31.12.2009 gestellt werden. Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) in der Sanierung und KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) im Neubau werden zeitlich befristet bis voraussichtlich 30.06.2010 angeboten.
EnEV 2009 kommt (7/2009)
Derzeit gilt noch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Die neue, verschärfte EnEV2009 wird zum 01.10.2009 in Kraft treten. Mit der Einführung dieser Verordnung soll der Energiebedarf von Gebäuden - sowohl von Alt- als auch Neubauten - vergleichbar dargestellt werden. Eingebettet ist die Verordnung in das übergeordnete Ziel der Bundesregierung bis 2010 eine 25% CO2 Reduktion gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.
In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Welche Anforderungen für Ihr Bauvorhaben gilt können wir Ihnen sagen. Rufen Sie uns an.
Höhere Zuschüsse für Energiesparer (3/2009) Ab 1. April 2009 strukturiert die kfw-Förderbank die Förderprogramme im Sektor Energiesparen, Bauen und Wohnen neu. >> Die Programme „CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie „Ökologisch Bauen“ und „Wohnraum Modernisieren“ werden dann durch die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ (Neubau) und „Energieeffizient Sanieren“ (Bestandssanierung) ersetzt.
Verbesserte Förderung von Einzelmaßnahmen (01/2009) Die kfw hat die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren in 2009 ausgeweitet. Im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“ werden seit Januar auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder der Austausch der alten Heizung gegen ein modernes Heizsystem aus Haushaltsmitteln des Bundes mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Bisher war eine Finanzierung für festgelegte Kombinationen aus mehreren dieser Maßnahmen (Maßnahmenpakete) ausschließlich im Rahmen des Programms „CO2-Gebäudesanierung“ möglich.
Wer jetzt z. B. sein Wohnhaus dämmt, die Fenster erneuert, die alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauscht oder eine kontrollierte Wohnungslüftung nachrüstet, kann einen Zuschuss von 5% der Investitionssumme, maximal 2500 Euro erhalten. Gleichzeitig wurde der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 7,5 % der Investitionssumme, max. 3750 Euro, erhöht.
BMWi: Mehr Geld für die Energieberatung (12/2008) Der Ende November vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2009 sieht eine deutliche Aufstockung der BMWi-Fördermittel für die Energieberatung vor. Mit der Erhöhung der Fördermittel von 27 Mio. Euro in 2009 sollen insbesondere die Energieberatung der Verbraucherzentralen, die Energieberatung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) über den „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ und die „Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden“ gestärkt werden.
(August 2008) Fördermittel aufgestockt Die Bundesregierung hat aktuell (August 08) beschlossen, dass für das CO2-Gebäudesanierungs-programm zusätzlich nochmals 500 Mio Euro an Fördermittel bereitgestellt werden. Laut Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ist die Nachfrage nach Fördermitteln sehr viel höher als ursprünglich angenommen. Damit diese äußerst erfreuliche Entwicklung auch in der zweiten Jahreshälfte gesichert werden kann, werden nun zusätzlich 500 Mio. Euro für die Verbilligung von Kreditzinsen und für Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt. Besonders steigende Energiepreise bewirkten, dass die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum energieeffizienten Bauen und Sanieren in den ersten sieben Monaten des Jahres 2008 überdurchschnittlich gut von den Investoren angenommen wurden. Bereits Ende Juli war das Ergebnis des Vorjahres erreicht und in einigen Bereichen sogar übertroffen. Damit waren allerdings auch die von der Bundesregierung auf Grundlage der Beschlüsse des Bundestages für 2008 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von rund 900 Mio. Euro ausgeschöpft. Die zusätzlichen Mittel sollen nach Auskunft des Ministeriums die Fortführung des Programms sichern.
(Juni 2008) Bonus für Solar + Brennwertheizkessel verlängert. Der Bonus von 750 Euro für die Errichtung von Solarthermieanlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung bei gleichzeitigem Austausch alter Öl- oder Gas-Heizkessel gegen einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertheizkessel wird bis Ende 2009 verlängert. Neu ist, dass künftig auch der Heizkesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird.
(17.12.07) Förderungen werden erneut aufgebohrt!
Die Kfw hat angekündigt, dass ab 1.Februar 2008 die Konditionen für das Wohneigentumsprogramm noch attraktiver werden.
Zukünftig können Darlehensnehmer die Kredite mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren beantragen, bisher waren nur max. 30 Jahre möglich. Auch eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren ist nun möglich, bisher nur 5 oder 10 Jahre.
Das Programm ist mit anderen Programmen der Kfw kombinierbar, z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Das ist besonders interessant beim Erwerb von Altbauten, da hier sehr oft auch eine Modernisierung oder Sanierung erfolgt.
Die Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag.
Auch das Marktanreizprogramm (MAP), die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt wird zum Jahresbeginn 2008 mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm stehen bis zu 350 Mio. Euro und damit deutlich mehr Mittel als in den Jahren zuvor zur Verfügung. Künftig werden auch Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu eingeführt wurden Zuschüsse für besonders effiziente Wärmepumpen. Achtung: Die Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft.
(01.12.07) Filterpflicht für Kamin
Ein Kaminofen oder Kachelofen ist zum einen mal ein Accessoire in der Wohnung, das diese schöner macht. Gleichzeitig soll so ein Ofen aber auch eine Entlastung für den Geldbeutel sein, da man Heizkosten sparen kann. Diese Einsparung könnte sich für Millionen von Ofenbesitzern zukünftig buchstäblich in Rauch auflösen.
Im Rahmen der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung wurde eine Regelung erarbeitet die derzeit in der Ressortabstimmung ist, sagte lt. Münchner Merkur (26.11.07) ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Danach müssen diese Öfen mit einem Rußfilter nachgerüstet werden. Die Kosten einer Ofenumrüstung liegen voraussichtlich bei etwa 1200 Euro.
Ob hiervon auch die Holzscheit- oder Pelletsöfen betroffen sind, die derzeit vom Staat gefördert werden, bleibt abzuwarten.
Gesundheitliche Gefahren durch Schimmel
Die niedrige innere Oberflächentemperatur im Bereich z.B. einer Ecke an der Aussenwand kann zu Tauwasserausfall führen. Tauwasser bildet sich dann, wenn warme, feuchte Luft auf eine kalte Oberfläche trifft und dort unter den sogenannten Taupunkt abgekühlt wird. An den dann feuchten Stellen sammelt sich Staub und bildet in Verbindung mit Tapetenkleister und/oder Anstrich einen idealen Nährboden für die Sporen von teils gesundheitsschädlichen Schimmelpilzen.
Es wird angenommen, dass grundsätzlich alle Schimmelpilze in der Lage sind, allergische Reaktionen bei dafür empfänglichen Personen auszulösen.
Es kommt dann zu allergischen Erscheinungen, bei denen eine ganze Kette von Reaktionen im Körper abläuft, an deren Ende die typischen Symptome allergischer Reaktionen, wie Schnupfen, Niesen, gerötete Augen, Hautausschlag etc. stehen. Die häufigsten bei Schimmelpilzbelastungen im Innenraum beschriebenen Symptome sind unspezifisch, so zum Beispiel Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen sowie Husten, Kopfweh oder Müdigkeit. Infektionen durch Schimmelpilze (Mykosen) kommen nur sehr selten und nur bei besonders empfänglichen, stark immungeschwächten Personen, kleinen Kindern oder älteren Menschen vor. Allergische und reizende Wirkungen können sowohl von lebenden als auch von abgestorbenen Schimmelpilzen ausgehen, während zur Auslösung von Infektionen nur lebende Schimmelpilze befähigt sind.
Schützen Sie Ihre Familie vor diesen Gefahren.
Haben Sie erste Anzeichen oder bereits Schimmelbefall in der Wohnung, sprechen Sie mit uns.