Seit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft Hier ist vorgeschrieben, daß der Aussteller eines Energieausweises eine Vor-Ort-Begehung durchführen muß. (wurde bei uns immer schon so gehandhabt)
3-stufiges Kontrollsystem bei der Ausstellung von
Energieausweisen.
Durch die DiBt wird für Energieausweise eine
Registriernummer vergeben die eine Nachweisprüfung ermöglicht.
Die EU-Richtlinie schreibt die Einführung eines unabhängigen
3-stufigen Kontrollsystems für Energieausweise sowie ein Kontrollsystem für
Inspektionsberichte von Klimaanlagen vor. In §26d der EnEV ist das Kontrollsystem
beschrieben: In Stufe I ist die Validität zu prüfen, in Stufe II sind
stichprobenartig Eingabedaten und Ergebnisse des Energieausweises zu prüfen,
Stufe III sieht eine vollständige Prüfungsmöglichkeit bis hin zu einer
Vor-Ort-Begehung vor. Die Durchführung der Kontrolle ist Sache der
Bundesländer. Ziel des Gesetzgebers ist es, jeden 10. Energieausweis zu
kontrollieren.
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