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Seit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft
Hier ist vorgeschrieben, daß der Aussteller eines Energieausweises eine Vor-Ort-Begehung durchführen muß.
(wurde bei uns immer schon so gehandhabt)


3-stufiges Kontrollsystem bei der Ausstellung von Energieausweisen. Durch die DiBt wird für Energieausweise eine Registriernummer vergeben die eine Nachweisprüfung ermöglicht. Die EU-Richtlinie schreibt die Einführung eines unabhängigen 3-stufigen Kontrollsystems für Energieausweise sowie ein Kontrollsystem für Inspektionsberichte von Klimaanlagen vor. In §26d der EnEV ist das Kontrollsystem beschrieben: In Stufe I ist die Validität zu prüfen, in Stufe II sind stichprobenartig Eingabedaten und Ergebnisse des Energieausweises zu prüfen, Stufe III sieht eine vollständige Prüfungsmöglichkeit bis hin zu einer Vor-Ort-Begehung vor. Die Durchführung der Kontrolle ist Sache der Bundesländer. Ziel des Gesetzgebers ist es, jeden 10. Energieausweis zu kontrollieren.

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